Verbundelemente – Toleranzen
Aluminium-Zuschnitte
Für Aluminium-Zuschnitte gelten – sofern nicht anders vereinbart – die Maß-, Form- und Fertigungstoleranzen nach DIN EN 485 (kaltgewalzte Erzeugnisse) sowie die Allgemeintoleranzen nach DIN ISO 2768-1, Klasse c. Oberflächen können fertigungsbedingte leichte Spuren, Einschlüsse oder Farbnuancen aufweisen, die innerhalb der üblichen Normgrenzen nicht als Sachmangel gelten. Rohkanten werden ohne Nacharbeit geliefert, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.
Kunststoffplatten (PVC / PE / PP)
Kunststoffplatten sind produktionsbedingt von leichten Oberflächenmerkmalen wie minimalen Kratzern, Glanzgradabweichungen oder Einschlüssen betroffen. Diese gelten im Rahmen branchenüblicher Toleranzen nicht als Mangel. Maß- und Formtoleranzen entsprechen den werkstoffspezifischen Herstellerangaben sowie den üblichen Freimaßtoleranzen gemäß DIN ISO 2768-1 (Klasse c), falls nicht abweichend vereinbart.
Sandwich- und Dämmstoffpaneele (STADUR / Verbundplatten)
Verbund- und Sandwichplatten können fertigungsbedingt geringfügige Oberflächen- und Dickenabweichungen sowie leichte Strukturmerkmale aufweisen. Diese sind im Rahmen der technischen Normen und Herstellerparameter zulässig. Toleranzen richten sich nach den jeweiligen Produktspezifikationen (z. B. Dicken-, Ebenheits- und Längentoleranzen). Schnittkanten sind roh und nicht beschichtet, sofern nicht gesondert vereinbart.
Pulverbeschichtung (QIB Kategorie 3)
Unsere Pulverbeschichtung erfolgt grundsätzlich nach QIB-Standard Kategorie 3. Die visuelle Bewertung erfolgt nach QIB-Prüfkriterien (Betrachtungsabstände, Lichtbedingungen, zulässige Fehlergrößen). Abweichende, erhöhte optische Anforderungen sind vor Auftragserteilung schriftlich festzulegen. Prozessbedingte leichte Oberflächenmerkmale wie minimale Strukturen, Einschlüsse oder Glanzschwankungen gelten innerhalb der QIB-Grenzen nicht als Reklamationsgrund.
